14. Februar 2024

Unterschriften für die Europawahl: Wir brauchen Ihre Unterstützung!

So können Sie uns in fünf Schritten helfen, die nötigen Unterstützerunterschriften rechtzeitig einreichen zu können:

  1. Laden Sie unser offizielles „Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift“ herunter. Es besteht aus der Vorderseite („Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift“) und einer Rückseite („Datenschutzhinweise“).
  2. Drucken Sie das Formular beidseitig (!) aus, damit sich beide Seiten auf einem Blatt befinden (Hinweis: Sie können das Formular auch vorab digital ausfüllen).
  3. Füllen Sie das Formular oben mit Ihrem vollständigen Namen, Anschrift und Geburtsdatum aus und unterschreiben Sie es. Nehmen Sie auch die Hinweise zum Datenschutz auf der Rückseite zur Kenntnis.
  4. Gehen Sie mit dem Formblatt zu Ihrer zuständigen Gemeindebehörde. Lassen Sie sich dort auf dem Formblatt das Wahlrecht bescheinigen (unterer Teil des Formulars). Klären Sie vorab, ob hierfür eine Terminvereinbarung erforderlich ist. In vielen Gemeindebehörden muss dazu nicht extra ein Termin vereinbart werden.
    Ausnahme: Für Unterstützerunterschriften aus Berlin können Sie Punkt 4 überspringen und das Formblatt direkt an die unten genannte Adresse senden. Hier holen wir für Sie die nötige Wahlrechtsbescheinigung in Berlin ein.
  5. Schicken Sie danach das Original-Formblatt mit Ihrer Original-Unterschrift und mit der Bescheinigung durch die Gemeinde bis spätestens am 23.02.2024 per Post an:

    Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit
    c/o Mindspace
    Krausenstr. 9-10
    10117 Berlin
    (ausschließlich Postadresse!)

Und noch eine Bitte: Falls Sie in Ihrer Familie oder im Bekanntenkreis Menschen kennen, die mit dem BSW sympathisieren, freuen wir uns sehr, wenn Sie den Link zu dieser Seite an sie weiterleiten und sie dazu einladen, uns ebenfalls mit einer Unterstützerunterschrift zu helfen. Hierbei reicht es aus, wenn eine Person mit den gesammelten Unterstützerunterschriften für die Wahlrechtsbescheinigung zur Gemeindebehörde geht, sofern die Meldeadressen der Unterstützer in den Formularen in den Zuständigkeitsbereich derselben Gemeindebehörde fallen.

Beachten Sie außerdem auch, dass von Ihnen nur für eine Partei eine Unterstützerunterschrift  für die Europawahl 2024 anerkannt wird.

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